Zollvorschriften
Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität
Alle Personen, die mit 10 000 EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1881/2005, gültig ab 15. Juni 2007). Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU- ebene beitragen.