Leben und Arbeiten in Kuba
Kuba ist ein faszinierendes Land, das in vielen Menschen den Wunsch weckt, hier zu leben und zu arbeiten.
Bevor Sie sich jedoch entschließen, Ihren Wohnsitz in Kuba zu nehmen bzw. sich für längere Zeit hier aufzuhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall bei den kubanischen Behörden genaue Informationen über die Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen einholen.
In Kuba wird z.B. die Frage der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer relativ strikt gehandhabt. Nach den derzeit geltenden Vorschriften dürfen sich Ausländer mit einer so genannten Touristenkarte bis zu maximal 60 Tagen im Land aufhalten.
Längerfristige Aufenthalte sind zweckgebunden, d.h. an Familienzusammenführung und Familienbesuche , Studien- oder Arbeitsaufenthalte (z.B. bei einer Tätigkeit für eine ausländische Firma). Für letztere wird ausserdem eine besondere Studien- bzw. Arbeitsgenehmigung verlangt
Ausländer in Kuba dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern sie:
eine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Eine Tätigkeit ist nur bei staatlichen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich. Die Bezahlung erfolgt in kubanischen nichtkonvertiblen Peso (Peso cubano) und beträgt in der Regel nicht mehr als umgerechnet durchschnittlich 10,- bis 20,- USD monatlich, von denen man gerade als Ausländer nicht leben kann.
eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung besitzen und eine Entsendung durch eine ausländische Firma erfolgt ist.
Bitte beachten Sie! Ausländische Firmen und Organisationen können selbst keine Mitarbeiter einstellen. Diese werden durch eine zentrale kubanische Personalstelle vermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Kuba haben
Neben der notwendigen Aufenthaltsgenehmigung besteht auch das Problem der Unterkunft.
Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer (und auch Kubaner) ist nicht möglich. Die (ausschließlich) staatlichen kubanischen Immobilienunternehmen vermieten Wohnraum nur an Ausländer. Mit Mieten zwischen 1500,- und 3000,- USD/ Monat ist zu rechnen.
Kubaner dürfen Ausländer nur beherbergen, wenn sie dafür die notwendige staatliche Genehmigung (Lizenz zur Vermietung von Wohnraum an Ausländer) erhalten haben. Anderweitig können sie mit einer Strafe bis zu 1.500,00 konvertiblen kubanischen Peso CUC (1CUC =1 USD) bzw. sogar mit Enteignung des Wohnraums rechnen. Privatunterkünfte kann man ab ca. 25,- CUC/ Tag mieten.
Rechtsverbindliche Auskünfte dazu erteilt die
Botschaft der Republik Kuba
Stavanger Str. 20
10439 Berlin
Tel. 030/91611810
Fax. 030/9164553
E-Mail: embacuba(at)botschaft-kuba.de
http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/ES/Inicio.aspx
Bezüglich einer Arbeitsvermittlung ins Ausland können Sie sich in Deutschland an die
Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Info-Center der ZAV: 0228 / 713 13 13
E-Mail: arbeitsagentur%27%de,zav-auslandsvermittlung
http://www.ba-auslandsvermittlung.de
wenden, die für Arbeitssuchende zuständig ist, die im Ausland leben und arbeiten möchten.
Interessierten wird außerdem empfohlen, sich mit dem
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
Husarenstrasse 32
53117 Bonn
www.auswandern.bund.de
in Verbindung zu setzen, welches verschiedene Broschüren für Auswanderer bereithält, so z.B. zu den Lebenshaltungskosten im Ausland, Lebensbedingungen etc..